Liebe Auszubildende,
die Corona Krise hat uns alle fest im Griff und ein Ende der Pandemie ist noch nicht abzusehen. Die Krankheitswelle wirkt sich natürlich auch auf Ihre Ausbildung aus. So ist z.B. die Schule seit dem 17. März 2020 geschlossen und alle Außeneinsätze (Altenpflege, Psychiatrie, ambulante Pflege, etc.) wurden storniert.
Sicherlich fragen Sie sich nun, wie es mit Ihrer Berufsausbildung weiter gehen wird. Werden die Theorieblöcke zukünftig verlängert? Muss ich die verpassten Außeneinsätze nachholen? Wirken sich die fehlenden Stunden der theoretischen Ausbildung auf meine Prüfungszulassung aus? Diese und viele andere Fragen werden Sie gegenwärtig sicherlich beschäftigen. Um Ihnen eine Orientierung über den weiteren Ausbildungsverlauf zu geben, haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt. Wir hoffen, dadurch den vielen Unklarheiten und Verunsicherungen ein wenig begegnen zu können. Die Informationen sind im Stil einer Fragen - Antwort - Kombination zusammengestellt.
1. Haben ausgefallene Blöcke und Außeneinsätze Auswirkung auf meine Prüfungszulassung?
Nach jetzigem Kenntnisstand nein. Der Ausfall ist auf eine Sondersituation zurückzuführen, für die Sie keine Verantwortung tragen. Folglich kann sich eine solche Situation für Sie nicht nachteilig auswirken.
2. Wie lange bleibt die Schule geschlossen?
Der Unterricht wird solange ausgesetzt, wie auch die allgemeinbildenden Schulen (Gesamtschulen, Gymnasien, usw.) geschlossen sind. Momentan bedeutet dies, dass der Unterricht frühestens zum 20.04.2020 wieder begin-nen wird. Es ist jedoch möglich, dass der Schulbetrieb auch über diesen Ter-min hinaus ruhen wird. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren.
3. Werden die ausgefallenen Theorieblöcke nachgeholt?
Grundsätzlich nein. Die Planung sieht für die nachfolgenden Kurse folgende Vorgehensweise vor:
• Kurs 17 B (Block 10, vom 24.02.2020 bis 30.03.2020)
Der nicht stattgefundene Unterricht entfällt. Im Juni und August 2020 ist ein drei- bis viertägiger Sonderblock geplant um auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
• Kurs 17 C (Block 10, vom 06.04.2020 bis 15.05.2020)
Der nicht stattgefundene Unterricht entfällt. Im Juni und August 2020 ist ein drei- bis viertägiger Sonderblock geplant um auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
• Kurs 18 A (Block 8, vom 17.02.2020 bis 30.03.2020)
Der nicht stattgefundene Unterricht entfällt
• Kurs 18 B (Block 7, vom 20.04.2020 bis 15.05.2020)
Sollte die Schule am 20. April öffnen, findet der Block wie geplant statt. Sollte die Schule geschlossen bleiben, ist von unserer Seite geplant, den Unterricht in Form des selbstorganisierten Lernens (SOL) mit Hilfe von Arbeitsaufträgen zu vermitteln.
• Kurs 18 C (Block 7, vom 11.05.2020 bis 19.06.2020)
Sollte die Schule bis zum 11.05.2020 geöffnet haben, findet der Block wie geplant statt. Sollte die Schule geschlossen bleiben, ist von unserer Seite geplant den Unterricht in Form des selbstorganisierten Lernens (SOL) mit Hilfe von Arbeitsaufträgen zu vermitteln.
• Kurs 19 A (Block 5, vom 27.04.2020 bis 15.06.2020)
Sollte die Schule bis zum 27.04.2020 geöffnet haben, findet der Block wie geplant statt. Sollte die Schule geschlossen bleiben, ist von unserer Seite geplant den Unterricht in Form des selbstorganisierten Lernens (SOL) mit Hilfe von Arbeitsaufträgen zu vermitteln.
• Kurs 19 B (Block 3, vom 24.02.2020 bis 07.04.2020
Der nicht stattgefundene Unterricht wird ggf. in Teilen nachgeholt.
• Kurs 19 C (Block 3, vom 09.03.2020 bis 23.04.20
Der nicht stattgefundene Unterricht wird ggf. in Teilen nachgeholt.
• Kurs 20 A und 20 A plus. (Block 1, vom 06.04.2020 bis 10.05.2020)
Bis zum 20.04.2020 werden die Auszubildenden in der Praxis durch Praxisanleiter und z.T. auch durch Lehrkräfte in kleinen Gruppen be-gleitet. Eine Einführung in die Berufsausbildung soll somit sichergestellt werden. Sobald die Schule wieder geöffnet werden kann, wird der Unterricht in der Schule aufgenommen.
4. Werden die nicht erteilten Unterrichtsinhalte in den Prüfungen (Klausu-ren, mündlichen Prüfungen, Examina) trotzdem abgeprüft?
Nein. Wir werden die Prüfungsinhalte auf den jeweils erteilten Unterricht ab-stimmen
5. Müssen die versäumten Außeneinsätze nachgeholt werden?
Nein. Aus organisatorischen Gründen ist ein Nachholen nicht möglich. Ihnen entsteht hierdurch jedoch kein Nachteil hinsichtlich der Prüfungszulassung.
6. Finden die Wechsel auf den Stationen/Abteilungen meines Krankenhau-ses wie geplant statt?
Ja. Es gilt die Ihnen vorliegende Planung. Lediglich für die Außeneinsätze gelten die oben genannten Sonderregelungen.
Wir hoffen, einen Teil der bei Ihnen aufgetretenen Fragen hiermit beantwortet zu haben. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne bei uns unter der Telefonnummer 02361 566000 melden. Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihre Klassenlehrer oder an die Schulleitung wenden.
Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit und eine hoffentlich nicht ganz so anstrengende Zeit in Ihren Einsatzbereichen.
Das Team der Pflegeschule
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