Die Verabschiedung von Herrn Ortmann
Er lud ein und alle kamen. Der langjährige Leiter der Zentralen Krankenpflegeschule, Herr Johannes Hubert Ortmann, geht in den Ruhestand.
Fast hätte er ein halbes Jahrhundert der Bundesknappschaft gedient, aber 46 Dienstjahre, davon 25 Jahre als Schulleiter, reichen ihm wohl aus, um nun in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Doch ruhig wird es sicher nicht werden. Neben geplanten Reisen nach London und Paris wird ihn noch in diesem Jahr eine Schiffsreise nach Spitzbergen führen und der Sommer wird an der Ostsee verbracht. Dazwischen steht immer wieder ein Einsatz in der Pflegeschule an. „Als geringfügig Beschäftigter behalte ich so die mir wertvollen menschlichen Kontakte und bin daneben mit meiner spezialisierten Bildung absolut kostengünstig für jeden Träger; eine typische Win-Win-Situation“, ergänzt er schmunzelnd.
Und Recht hat er, er, der in seiner Tätigkeit erst an der Krankenpflegeschule des Knappschaftskrankenhauses in Bottrop und ab 2002 an der Zentralen Krankenpflegeschule in Recklinghausen mehr als 3000 Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Krankenpflege- und Operationstechnische Assistenten umgeschult und ausgebildet hat.
Seine eigene Ausbildung zum Krankenpfleger hat der ehemalige Gymnasiast altgriechischer und lateinischer Sprachen im Herbst 1972 noch unter dem Pflegegesetz von 1965 abgeschlossen. Die Gesetzesänderungen 1986 und 2004 wurden schon mit ihm erfolgreich ausgeführt. Dass er bei der neuen generalistischen Ausbildung ab 2020 nicht mehr dabei sein wird, sieht er gelassen. Der zukünftige Abschluss nach Zusammenführung der Alten-, Kinder- und Krankenpflege zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann sei ein notwendiger Schritt in der Europäisierung „Am Anfang wird es sicherlich etwas holprig zu gehen, aber mit dem guten Willen aller Beteiligten wird sich ein qualifizierter neuer Beruf entwickeln. Begrüßenswert ist hierbei die gesetzliche Festlegung von vorbehaltenen Tätigkeiten einer Pflegefachfrau/eines Pflegefachmannes. So dürfen zukünftig nur sie den Pflegeprozess am Patienten durchführen und damit Pflegeziele und –handlungen eigenständig bestimmen. Tätigkeiten, die bislang meist von den Medizinern mitbestimmt wurden. Es wird also spannend!“ erläutert Herr Ortmann, um weiter zu ergänzen: „aber wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gibt und man meine Expertise haben möchte, dann bin ich da. Insofern gehe ich zwar weg, dies aber recht sanft“.
Seine eigene Ausbildung zum Krankenpfleger hat der ehemalige Gymnasiast altgriechischer und lateinischer Sprachen im Herbst 1972 noch unter dem Pflegegesetz von 1965 abgeschlossen. Die Gesetzesänderungen 1986 und 2004 wurden schon mit ihm erfolgreich ausgeführt. Dass er bei der neuen generalistischen Ausbildung ab 2020 nicht mehr dabei sein wird, sieht er gelassen. Der zukünftige Abschluss nach Zusammenführung der Alten-, Kinder- und Krankenpflege zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann sei ein notwendiger Schritt in der Europäisierung „Am Anfang wird es sicherlich etwas holprig zu gehen, aber mit dem guten Willen aller Beteiligten wird sich ein qualifizierter neuer Beruf entwickeln. Begrüßenswert ist hierbei die gesetzliche Festlegung von vorbehaltenen Tätigkeiten einer Pflegefachfrau/eines Pflegefachmannes. So dürfen zukünftig nur sie den Pflegeprozess am Patienten durchführen und damit Pflegeziele und –handlungen eigenständig bestimmen. Tätigkeiten, die bislang meist von den Medizinern mitbestimmt wurden. Es wird also spannend!“ erläutert Herr Ortmann, um weiter zu ergänzen: „aber wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gibt und man meine Expertise haben möchte, dann bin ich da. Insofern gehe ich zwar weg, dies aber recht sanft“.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Herrn Ortmann für seine geleisteten Dienste bedanken und freuen uns auf weitere Begegnungen mit ihm.